BMFSFJ – FAQs sind zum Verwirren da
Die Bürgerrechtlerin Bettina Winsemann (aka ‘Twister’) hat sich mal die FAQ (Frequently Asked Questions) des BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) zum Thema Kinderpornographie und Netzsperren angesehen und sich ein paar Gedanken gemacht.
Klassischerweise soll eine FAQ ja dem Uninformierten helfen, sich relativ schnell Überblick zu verschaffen – ganz so sieht es das BMFSFJ und Frau von der Leyen wohl nicht. Anders kann man sich die Widersprüche und falschen Darlegungen, die im Bericht von Bettine Winsemann bei Telepolis aufgedeckt wurden, nicht erklären.
Wie Jörg-Olaf Schäfers in der News von netzpolitik so schön sagt:
Für regelmäßige Leser von Netzpolitik.org ist das Ergebnis wenig überraschend, gerade Sperrbefürwortern sollte man aber einen Ausdruck des Artikels auf’s Kopfkissen oder ins Fax legen.
In diesem Sinne…
Alles Gute.
The Bear
EU – Telecoms Package
Im Schatten der Zensursula ist manchen vielleicht noch nicht aufgefallen, dass seit etwa einem Jahr im Europäischen Parlament über die Zukunft unseres Internets entschieden wird. Dort werden nämlich im Rahmen des ‘Telekom Pakets’ u.a. die Rahmenbedingungen für Netzbetreiber (aka ISP aka Access-Provider) geschaffen. Bisher sind Access-Provider nach Europäischem Recht reine “Vermittler” – sie befördern also einfach nur digitale Daten von A nach B. Das kann sich mit den Überarbeitungen der alten EU-Richtlinien durch das Telekom Paket allerdings ganz schnell ändern! Dann könnten ISPs nämlich dazu verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass keine unrechtmäßigen (genauer: urheberrechtswidrigen) Inhalte durch ihre Netze fließen…
Aber woher sollen sie das wissen?! – Das Zauberwörtchen heißt hier DPI (Deep Packet Inspection), eine Methode um den Inhalt eines Datenpakets einzusehen (selbst, wenn es verschlüsselt ist!). Nur aufgrund DPI können Firmen, wie ipoque überhaupt ihre ‘Internet Studies’ durchführen. Leider ist es eben auch eine sehr gute Möglichkeit für Provider um ganz gezielt Traffic zu analysieren und bestimmten Protokolle/Pakete zu blocken – im Zuge des Urheberrechts natürlich vorallem P2P.
Natürlich findet man in den Überarbeitungen der Richtlinien des Telekom Pakets kein einziges Mal das Wort DPI, Copyright Protection, o.ä. … nein, nein das geht viel subtiler und wesentlich effizienter!
Wer hier jetzt hellhörig wird, sollte sich unbedingt die vier Papers von Monica Horten durchlesen. In denen gibt sie einen sehr guten Überblick über die Probleme der diskutierten EU Richtlinien. Ich lege jedem wärmstens ans Herz sich mit dem Thema auseinander zu setzen!
Alles Gute.
The Bear
Manga – gezeichnete Kinderpornographie
So sieht man es zumindest in den USA, wenn es um Lolicon-Manga geht. Für dessen Besitz wurde Christopher Handley nämlich vorgestern verurteilt, wie wired.com berichten. Rechtsgrundlage ist hier §1466A des United States Code.
In Deutschland steht die Verbreitung von Lolicon-Manga auch unter Strafe, Rechtsgrundlage ist hierfür §184b StGB. Erfasst werden diese durch die Formulierung “tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen”.
Der reine Besitz wäre aufgrund des §184b allerdings nicht strafbar.
Im deutschen Wiki-Artikel zu Lolicon gibt es eine recht gute Übersicht, welche Länder Lolicon als illegal ansehen.
Wissenschaftlich bisher praktisch unbetrachtet bleibt allerdings die Frage, inwieweit Lolicon-Manga überhaupt Kinderpornographie ist, bzw. die Besitzer pädophile Neigungen zeigen.
Alles Gute.
The Bear
Chaosradio – Podcast mit Florian Walther
Unter der unscheinbaren Nummer CRE124 findet man beim Chaosradio Express, dem Podcast des CCC (Chaos Computer Club) ein sehr gutes Interview mit Florian Walther, seines Zeichens Betreiber des Scusiblogs.
Es geht, wie sollte es anders sein, rund um das Thema Instrumentalisierung des KiPo um in Deutschland Internetzensur einzuführen. Pädagogisch wertvoll!
Alles Gute.
The Bear
BSI – Nachtrag
Wenn der Bundestag leer ist und nur eine einzige Sprecherin das Pult bekommt, kann es sich eigentlich nur um etwas handeln, was viele am liebsten unter den Teppich kehren wollen.
Im Schatten der KiPo-Netzsperren darf man die BSI-Gesetzesänderung nicht vergessen…
Danke, Danke, Danke.
Alles Gute.
The Bear
ePetition – jede Stimme zählt
Falls es wirklich der ein oder andere noch nicht mitbekommen haben sollte: Es gibt eine Bundestags-Petition gegen Netz-Sperren! Jeder, der sich auch nur 20 Minuten in das Thema ‘Netz-Sperren gegen Kinderpornographie’ eingelesen hat, sollte hier seinen Wilhelm-Friedrich / Otto-Karlheinz / whatever drunter setzen…
Macht es! Es kostet euch keine 5 Minuten und ist die einfachste Möglichkeit der Regierung zu zeigen, dass sich nicht jeder durch scheinheilige Argumente blenden lässt.
Alles Gute.
The Bear
Bundestag – Anhörung zu Netz-Sperren
Gestern Nacht hat Andre Meister auf netzpolitik.org eine sehr gute Übersicht über die Anhörung zum geplanten Gesetzesentwurf zu Netz-Sperren veröffentlicht.
Wenn ich mir das so durchlese, sehe ich noch einige harte Zeiten auf uns zukommen…
Alles Gute.
The Bear
BSI – Google wäre stolz
Wie heise heute meldet wurde am Mittwoch im Innenausschuss des Bundestages ein Änderungsantrag für die Novellierung des BSI-Gesetzes beschlossen.
Die Koalition hat wohl zumindest stellenweise eingesehen, dass die Befugnisse, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch den im Januar vom Bundeskabinett verabschiedete Änderungsentwurf erhalten hätte, wesentlich zu weit gingen.
Trotzdem würde das BSI mit dieser Gesetzesänderung zum umfangreichen Datensammeln und –auswerten ermächtigt. Natürlich alles zum Schutz des Staates Volkes.
Da fragt man sich schon, ob denn keiner mehr an unser hübsches BDSG denkt?! In §3a heißt es dort nämlich…
§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere ist von den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch zu machen, soweit dies möglich ist und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.
Alles Gute.
The Bear
TPB – und es geht weiter
Der Prozess um den schwedischen Torrent-Tracker The Pirate Bay bekam ja von Anfang an großes Medieninteresse – vorallem, da das potenzielle Urteil ein (angeblicher) Meilenstein gegen die P2P-Piraterie sein soll.
Umso peinlicher, dass nun nach der Verurteilung der Betreiber immer mehr Ungereimtheiten zu Tage kommen und man sich doch fragen muss, wie viel Lobbyarbeit hier im Vorfeld durch die Film- und Musikindustrie geleistet wurde.
Mittlerweile ist u.a. klar, dass der urteilende Richter Tomas Norström nicht – wie es eigentlich Gang und Gebe gewesen wäre – zufällig ausgewählt wurde. Vielmehr wurde er, aufgrund seiner augenscheinlichen Expertise im Bereich Urheberrecht, ziemlich explizit ausgewählt. Diese Expertise begründet sich in seiner Mitgliedschaft in einigen Pro-Copyright Vereinigungen… sollte da noch jemandem das Wort ‘Befangenheit’ in den Kopf kommen?! Hmmm…
Alles Gute.
The Bear
Einen Kommentar schreiben